Neuregelung der Rentenbesteuerung mit dem AltEinkG
Feststellungslast für das Vorliegen einer Doppelbesteuerung
Leitsatz
1. Ungleichbehandlungen, die mit der Anwendung der mit dem AltEinkG geschaffenen Übergangsregelungen verbunden sind, sind
angesichts der Komplexität der zu regelnden Materie und der außerordentlich hohen Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen grundsätzlich
solange hinzunehmen, als keine der Vergleichsgruppen einer unzulässigen doppelten Besteuerung unterworfen wird.
2. Die Feststellungslast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen doppelten Besteuerung im Einzelfall liegt beim
Steuerpflichtigen.
3. Der Darlegungslast kann nicht dadurch genügt werden, dass der Steuerpflichtige anstelle erforderlicher Ausführungen zu
seinen Altersvorsorgeaufwendungen und deren Besteuerung sowie zu den für ihn zu erwartenden steuerfreien Rentenzuflüssen auf
abstrakte Abhandlungen verweist, die allgemeine Erwägungen und Modellberechnungen auf der Grundlage modellhafter Zahlen- und
Prozentwerte enthalten.
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