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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 12304/16 EFG 2020 S. 78 Nr. 2

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Allgemeines Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates Art. 17; Allgemeines Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates Art. 18 Buchst. b; WÜRV Art. 31WÜRV Art. 33 Abs. 2

Steuerpflicht der Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

Leitsatz

1. Die Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist weder nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom , BGBl 1954 II S. 494 noch auf der Grundlage der Verfügungen Nr. 203 und Nr. 1201 des Generalsekretärs des Europarates steuerbefreit.

2. Der , hat die gegen das FG-Urteil eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 78 Nr. 2
EStB 2020 S. 188 Nr. 5
KÖSDI 2020 S. 21592 Nr. 2
RAAAJ-17175

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.08.2019 - 12 K 12304/16

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