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BFH Urteil v. - VI R 116/69 BStBl 1972 II S. 890

Gesetze: EStG 1967 § 19LStDV 1965 § 2 Abs. 3 Nr. 2

Zukunftsicherungs-Freibetrag in Ausnahmefällen auch für Ruhegeldempfänger

Leitsatz

Bei Pauschalzuweisungen an betriebliche Pensionskassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger kann der Freibetrag nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 LStDV 1965 auch für die Empfänger von Leistungen aus der Pensionskasse zu gewähren sein, wenn das Deckungskapital der Pensionskasse einen Fehlbetrag aufweist oder die Zuweisungen aus anderen Gründen als Arbeitslohn der Leistungsempfänger anzusehen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 890
IAAAA-90815

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 07.07.1972 - VI R 116/69

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