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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1580/05 EFG 2009 S. 246 Nr. 4

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3

Umlageerhöhungen der Deutschen Bahn AG kein Arbeitslohn

Leitsatz

Die vom Bundeseisenbahnvermögen (BEV) an die Bahnversicherungsanstalt (BVA) Abteilung B gezahlte Umlageerhöhung von 1,25 v. H. des Bruttoarbeitslohnes stellt keinen Arbeitslohn dar. Bei ihr handelt es sich nicht um eine Gegenleistung für das Zur-Verfügung-Stellen der individuellen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, sondern um eine auf gesetzlicher Grundlage gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 2.Halbsatz DBGrG beruhende Verpflichtung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 246 Nr. 4
WAAAD-03543

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.09.2008 - 5 K 1580/05

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