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Darlehen – die Erfassung im Rechnungswesen
Die Begriffe Darlehen und Kredit werden beide synonym verwendet. Offiziell ist der Begriff Darlehen der Richtige, da er im BGB so formuliert ist. Im täglichen Gebrauch spricht man aber nach wie vor oft von Krediten. Wir verwenden in diesem Beitrag beide Begriffe und ersetzen den Begriff Kredit nicht, wenn er im Sprachgebrauch überwiegend so verwendet wird. Es würde auch etwas komisch klingen, wenn man statt Kreditinstitut das Wort Darlehensinstitut verwenden würde.
Das Thema Darlehen stammt aus Lernfeld 11 des KMK-Rahmenlehrplans und wird im Fach Kaufmännische Steuerung und Kontrolle geprüft.
Die Finanzierung einer neuen Produktionsmaschine, mit Anschaffungskosten von insgesamt 279.500,00 €, soll folgendermaßen finanziert werden:
Für die Darlehensgewährung der finanzierenden Bank gelten folgende Bedingungen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Darlehensbetrag | 120.000,00 € |
Laufzeit | 10 Jahre |
Zinssatz | 2,0 % |
Auszahlung | 100 % |
Darlehensform | Annuitätendarlehen |
Sicherung | Sicherungsübereignung |
Der Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag ist das rechtliche Bindeglied zwischen Kreditinstitut als Kreditgeber und dem Industrieunternehmen als Darlehensnehmer.
Ein Kreditvertrag kommt auf folgende Art und Weise zustande:
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