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RENO Nr. 7 vom Seite 2

Tipps und Tricks in der Zwangsvollstreckung – Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Neben den Grundvoraussetzungen (Titel-Klausel-Zustellung) gibt es besondere Vollstreckungsvoraussetzungen, die durch das Vollstreckungsorgan vor Beginn der Zwangsvollstreckung überprüft werden müssen oder Vollstreckungshindernisse, die ggf. erst nach Einleitung der Zwangsvollstreckung bekannt werden und ggf. zur Einstellung oder Aufhebung der ZV führen können.

Antrag

Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme wird nie von Amts wegen eingeleitet, sondern ausschließlich auf Antrag des Gläubigers. Der Verfügungsgrundsatz (Dispositionsmaxime) des Erkenntnisverfahrens, wonach die Parteien und nicht das Gericht den Beginn und das Ende des Prozesses bestimmen und es folglich ohne Klage keinen Rechtsstreit gibt („wo kein Kläger, da kein Richter”) gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich nicht um ein immer gleich ablaufendes Verfahren. Vielmehr hängt der konkrete Verfahrensablauf von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab:

  • Gegen wen soll vollstreckt werden? Einzelperson?, mehrere Schuldner?, juristische Person?

  • Art des titulierten Anspruches? Zahlung, Herausgabe, Unterlassung etc.?

  • Vermögenswerte des Schuldners? Soll in einen bestimmten Gegenstand, in Forderun...