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NWB Nr. 28 vom Seite 1950

BMF-Schreiben zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts lassen Praxisfragen offen

Anna Imberg und Wilhelm Brox

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1964Die Finanzverwaltung hat in den sowie v. zur Auslegung der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Stellung bezogen. Im Mittelpunkt steht dabei die Umsetzung der Neuregelungen hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten gem. § 57 Abs. 3 AO, die gemeinnützigkeitsrechtliche Bewertung von Holdinggesellschaften gem. § 57 Abs. 4 AO sowie die Möglichkeit der steuerbegünstigten Mittelweiterleitung gem. § 58 Nr. 1 AO.

Planmäßiges Zusammenwirken

[i]Imberg/Brox, NWB 17/2021 S. 1222Der neu eingeführte § 57 Abs. 3 AO erweitert den Handlungsspielraum gemeinnütziger Kooperationen durch die Möglichkeit eines kooperativen Zusammenwirkens. Ein steuerbegünstigter Zweck kann nun von mehreren Kooperationspartnern gemeinsam verwirklicht werden. Jedes selbst einmalige „gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Wirken“ kann ein steuerbegünstigtes planmäßiges Zusammenwirken begründen und dabei sämtliche Tätigkeiten umfassen, die geeignet sind, die eigenen satzungsmäßigen Zwecke im Rahmen der Kooperation zu verwirklichen.

[i]Offene Praxisfragen zu den satzungsmäßigen AnforderungenOffene Praxisfragen ergeben sich bei den satzungsmäßigen Anforderungen. Die Kooperationspartner und die Art und Weise der Koopera...

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