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Einkommensteuer | Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens (BFH)
Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von ). Im Falle verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes werden bis zum entstandene Wertsteigerungen vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen und insoweit von der Besteuerung ausgenommen. Gegebenenfalls wird der Veräußerungsgewinn bis auf Null gemindert (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, in welchem Umfang Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen besteuert werden. Streitig ist insbesondere, ob der gemeine Wert der veräußerten Anteile zum (Absenkung der Beteiligungs...