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Einkommensteuer | Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens (BFH)
Eigene Anteile der
Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote
i.S. des
§ 17 EStG
nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von
). Im Falle verfassungsrechtlichen
Vertrauensschutzes werden bis zum
entstandene Wertsteigerungen vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen
und insoweit von der Besteuerung ausgenommen. Gegebenenfalls wird der
Veräußerungsgewinn bis auf Null gemindert (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, in welchem Umfang Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen besteuert werden. Streitig ist insbesondere, ob der gemeine Wert der veräußerten Anteile zum (Absenkung der Beteiligungs...