Gesetzgebung | Finanzausschuss billigt Änderung von zwei Doppelbesteuerungsabkommen (hib)
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Änderungen an dem DBA Mauritius sowie am DBA Mexiko zugestimmt.
Der Ausschuss billigte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des DBA Mauritius (BT-Drucks. 20/1960). Damit sollen entsprechend den BEPS-Mindeststandards nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden. Das Verfahren zur Streitbeilegung werde um die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens ergänzt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, alle anderen Fraktionen stimmten zu.
Außerdem billigte der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom zur Änderung des DBA Mexiko (BT-Drucks. 20/2243). Darin geht es insbesondere darum, Empfehlungen des gemeinsamen Projekts von OECD und G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Unter anderem wird zum Ausdruck gebracht, dass Sinn und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens neben der Vermeidung von Doppelbesteuerung auch die Verhinderung von Steuerverkürzung oder Steuerumgehung ist. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, alle anderen Fraktionen stimmten zu.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 351 (il)
Fundstelle(n):
NWB NAAAJ-16926