Gesetzgebung | Umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte (DStV)
Das EU-Parlament und der EU-Rat haben eine vorläufige Einigung über die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) erzielt. Hierauf weist der DStV aktuell hin.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
MiCa verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen Vorgaben zum Schutz der Wallets von Verbrauchern umzusetzen. In Zukunft benötigen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen deshalb eine Zulassung, um in Europa ihren Geschäften nachgehen zu können. Die Zulassung ist von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung auszustellen.
Außerdem müssen Anbieter die Umweltbilanz der von ihnen ausgegebenen Assets angeben. Dazu soll die EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowährungen erarbeiten und Mindeststandards für die Nachhaltigkeit der Assets formulieren.
MiCA wird den Kryptomarkt europaweit einheitlich regulieren und Risiken im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität reduzieren. Sie setzt laut dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Bruno le Maire dem „wilden Westen der Kryptowährungen“ ein Ende.
Quelle: DStV online, Meldung v. 5.7.2022 (il)
Fundstelle(n):
NWB RAAAJ-16809