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IWB Nr. 13 vom Seite 3

Emissionshandel und neue Fragen für die Verrechnungspreispraxis

Dr. Björn Heidecke

S. 4

I. Hintergrund

[i]2022 United Nations Framework Convention on Climate Change unter https://go.nwb.de/trf1qMit dem Kyoto-Protokoll von 1997 einigten sich die Unterzeichnerstaaten erstmals auf eine Reduktion der Treibhausgase. Im Pariser Abkommen von 2015 verpflichteten sich 196 Staaten auf das 1,5°C-Ziel. Die Bepreisung und der Handel mit Emissionszertifkaten wurden als neuer Mechanismus entwickelt. Es haben sich zwei Märkte für Emissionszertifikate gebildet: Auf dem Compliance-Markt werden Zertifikate gehandelt, die zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele genutzt werden können. Innerhalb der EU wurde der EU-ETS-Markt etabliert. Unternehmen in verschiedenen Branchen müssen für den CO2-Ausstoß Zertifikate erwerben. Jedes Zertifikat entspricht einer Tonne Emission. Das EU-ETS-System befindet sich inzwischen in der vierten Handelsperiode mit zunehmenden Verschärfungen für die verfügbaren Zertifikate. Wie Abbildung 1 zeigt, ist der Preis im EU-ETS-Markt seit Beginn der vierten Handelsperiode stark angestiegen. Die Abbildung zeigt auch, dass der Markt auf den Krieg mit kurzfristig abfallender Nachfrage reagierte. Abbildung 2 gibt einen Überblick über Zertifikatspreise und abgedeckte Emissionen ausgewählt...

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