Ukraine-Krieg | Befreiung lebensrettender Güter von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Kommission)
Die Europäische Kommission hat am beschlossen, die Einfuhr
von Lebensmitteln, Decken, Zelten, Stromgeneratoren und anderen lebensrettenden
Ausrüstungsgegenständen, die für vom Krieg betroffene Ukrainerinnen und
Ukrainer bestimmt sind, vorübergehend von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer zu
befreien.
Hintergrund: Die geltenden EU-Rechtsvorschriften umfassen Instrumente, die ausnahmsweise für die Unterstützung von Katastrophenopfern eingesetzt werden können, wie nun angesichts des Kriegs in der Ukraine.
Das Zollrecht der EU (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die für Katastrophenopfer bestimmt sind. Sie kann von staatlichen Organisationen und anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst.
Entsprechende Bestimmungen für die Befreiung der Einfuhr bestimmter Gegenstände von der Mehrwertsteuer finden sich auch im Mehrwertsteuerrecht der EU (Richtlinie 2009/132/EG des Rates).
Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:
Die Befreiung von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer gilt für Waren, die eingeführt werden von:
staatlichen Organisationen (öffentlichen Einrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, einschließlich Krankenhäusern, Regierungsorganisationen, Regionalregierungen, Gemeinden/Städten usw.) und
Organisationen der Wohlfahrtspflege, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anerkannt wurden.
Der Beschluss v. ergänzt die im April verabschiedeten neuen MwSt-Vorschriften, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die einschlägige Steuerbefreiung auf inländische Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, einschließlich Spenden, zugunsten von Katastrophenopfern auszuweiten.
Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem und bis zum .
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 1.7.2022 (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-16710