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Kurzfassung zum Beitrag von Univ.-Professor Dr. Alexander Baumeister PiR 7-8/2022 S. 189

IFSR- und HGB-Bilanzierung von clawback-Klauseln im Vergleich

Univ.-Professor Dr. Alexander Baumeister

Um eine kurzfristige Suboptimierung zu vermeiden, ist die Vorstandsvergütung an der nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft auszurichten (§ 87 Abs. 1 Satz 2 AktG). Hierzu trägt die Aufnahme von clawback-Klauseln in eine Vergütungsvereinbarung bei. Mit ihnen kann die Gesellschaft nach zu definierenden Kriterien ungerechtfertigt ausgezahlte variable Vergütung über einen bestimmten Zeitraum nach deren Auszahlung rückfordern, so dass sie eine entsprechend langfristige Anreizwirkung mit sich bringen. Ihre Anwendung ist zwar lediglich für bedeutende Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in bestimmten Fällen vorgeschrieben (§ 20 Abs. 6 i. V. mit § 18 Abs. 5 Satz 3 Instituts-VergV); u. a. ihre Empfehlung im Deutsche Corporate Governance Kodex (G.11 DCGK) sowie ihre Aufnahme in das Aktiengesetz durch das ARUG II (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG) führten jedoch wohl mit dazu, dass im Jahr 2020 bereits 80 % der DAX-Gesellschaften ihre Anwendung zumindest vorsahen.

Während es nur beim performance clawback zwingend um eine Entgeltminderung geht, kann das compliance clawback rechtlich auch als Vertragsstrafe interpretiert werden. Eine (performance-)clawback-Klausel ist als Nichtausübungsbedingung na...

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