Bewertung von Kapitalforderungen bei der Vermögensbesteuerung
Leitsatz
1. Die Vorschriften des § 10 Abs. 2 und 3
BewG i.d.F. vor dem BewG 1965 sind für die Bewertung von Kapitalforderungen grundsätzlich nicht anwendbar.
2. Ein besonderer Umstand, der zur Bewertung einer Kapitalforderung unter dem Nennwert führen kann, liegt nicht bereits in der niedrigen Verzinsung, sondern nur in dem Zusammenwirken von niedriger Verzinsung und längerer Unkündbarkeit.
3. Bei Kapitalforderungen, die nicht nach einem festen Zinssatz, sondern entsprechend der Gewinnentwicklung eines Gewerbebetriebs verzinst werden, ist die nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitpunkts maßgebende Verzinsung in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 3 BewG i.d.F. vor dem BewG 1965 zu bestimmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 516 CAAAA-90775
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