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Steuerrecht | Vermutung einer Bevollmächtigung bei Steuerberatern
Tritt ein Steuerberater für einen Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt auf, wird eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet. Dies gilt nicht nur nach neuer Rechtslage seit gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 AO, sondern auch für die Zeit davor.
Folge: Ein Bescheid, der dem Bevollmächtigten bekannt gegeben wird, wird gegenüber dem Steuerpflichtigen wirksam.
Im [i]Steuerberater erklärte Kapitaleinkünfte für seine Mandantenaktuellen BFH-Fall erklärte der Steuerberater im Jahr 2014, dass er die Kläger für die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2012 vertrete, und reichte entsprechende Vollmachten ein. In der Sache ging es um nacherklärte ausländische Kapitalerträge. Die Steuerfahndung forderte den Steuerberater anschließend auf, auch für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2007 die Kapitaleinkünfte zu erklä...