Online-Nachricht - Freitag, 01.07.2022

Zivilrecht | Basiszinssatz unverändert bei -0,88 Prozent (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum bekannt gegeben. Dieser bleibt unverändert bei -0,88 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB . Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  • Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am  unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2021 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

  • Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Hinweis:

Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers v. (BAnz AT B8) bekannt gegeben. Eine Übersicht der Basiszinssätze ist auf der Homepage der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Pressenotiz v. (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAJ-16632