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Einzelvertragliche Gestaltung von Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1908Zielvereinbarungen sind ein gängiges Instrument der Unternehmensführung. Die Arbeitnehmer sollen durch Honorierung zur Erreichung bestimmter Ziele motiviert werden. Die Arbeitgeber erhoffen sich hierdurch eine Steigerung der Produktivität des Unternehmens. Bei der vertraglichen Ausgestaltung von Zielvereinbarungen sind bestimmte arbeitsrechtliche Vorgaben umzusetzen. Andernfalls drohen den Arbeitgebern langwierige Auseinandersetzungen und kostenträchtige Folgen.
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Zweistufige Ausgestaltung
Die vertragliche Ausgestaltung von Zielvereinbarungen erfolgt regelmäßig in zwei Stufen.
[i]1. Stufe: RahmenzielvereinbarungDie erste Stufe betrifft den Abschluss einer Rahmenzielvereinbarung. In dieser werden u. a. folgende Eckpunkte festgelegt:
Höhe des Zielbonus bei 100%iger Zielerreichung;
Mindest- bzw. Höchstgrad der Zielerreichung;
Kategorien der gewünschten Zielbereiche (z. B. Unternehmensziele, persönliche Ziele, Teamziele);
Modalitäten hinsichtlich der jährlichen konkreten Zielfestlegung;
Modalitäten für die unterjährige Anpassung einer jährlichen Zielvereinbarung für etwaige Störfälle.
[i]2. Stufe: Jährliche ZielfestlegungenAuf der zweiten Stufe werden – auf Basis der Rahmenzielvereinbaru...