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BFH Urteil v. - V R 8/67 BStBl 1972 II S. 45

Gesetze: UStDB 1951 §§ 71 Abs. 1 Nr. 5, 76 Abs. 3AO § 222 Abs. 1

Seeschiffe i. S. des UStG; Rückforderung von USt-Vergütungen; neue Tatsachen i. S. des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

Leitsatz

1. Für die Auslegung des umsatzsteuerlichen (vergütungsrechtlichen) Begriffes Seeschiff sind die Vorschriften des Seerechts (§ 1 FlaggRG vom , BGBl I 1951, 79, in Verbindung mit der 3. FlaggRGDVO vom , BGBl I 1951, 155) heranzuziehen.

2. Seeschiffe im Sinne dieser Vorschriften sind die Kauffahrteischiffe und sonstige zur Schiffahrt seewärts der Grenzen des § 1 Abs. 2, 3 der 3. FlaggRGDVO bestimmten Schiffe.

3. Hat eine örtliche Vergütungsprüfung stattgefunden, so ist die Rückforderung der gezahlten Vergütung nur insoweit zulässig, als der Vergütungsbescheid nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 45
TAAAA-90765

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BFH, Urteil v. 02.09.1971 - V R 8/67

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