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Vorsteuerabzug von Gründungsgesellschaftern aus Investitionsumsätzen
Einem Gesellschafter bzw. einer Vorgründungsgesellschaft kann der Vorsteuerabzug aus einer bezogenen Leistung zustehen, die der (geplanten) Gesellschaft später außerhalb eines Leistungsaustauschs zuwächst. Voraussetzung ist, dass es sich aus Sicht der geplanten Gesellschaft um einen Investitionsumsatz handelt und die beabsichtigte Tätigkeit der Gesellschaft einen Vorsteuerabzug nicht ausschließt. Das hat das BMF erfreulicherweise auf Basis der EuGH-Rechtsprechung geregelt.
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Was die Umsatzsteuer angeht, ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von großem Interesse. Zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters – bzw. einer Vorgründungsgesellschaft – aus Investitionsumsätzen. Die gute Nachricht lautet: In allen offenen Fällen gestattet die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen, die der Gesellschaft später außerhalb eines Leistungsaustauschs zuwachsen. Allerdings ist nicht alles rosarot. Es gibt auch Kritik an der Verwaltungsanweisung.
Das Problem besteht ...