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Abgabenordnung | Anwendungsfragen zur (erneuten) Verlängerung der Steuererklärungsfristen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz v. (BGBl 2022 I S. 911) wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert (s. Baum, NWB 25/2022 S. 1764). Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen.