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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2298/21

Gesetze: SGB V § 237; SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die monatlichen Rentenleistungen des Versorgungswerks einer Zahnärztekammer stellen einen Versorgungsbezug iSd § 229 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB V dar, wobei sowohl die Rentenansprüche aus der Pflichtmitgliedschaft als auch der freiwilligen Mitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst werden.

2. Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen iSd § 229 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB V begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2022 S. 2323
QAAAJ-16455

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.05.2022 - L 11 KR 2298/21

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