Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der Einnahmen-Überschußrechnung; Darlehensgewährung durch Rechtsanwalt
Leitsatz
1. Der Verlust einer betrieblich veranlaßten Darlehnsforderung kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in dem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigt werden, in dem der Verlust feststeht. Der Senat hält an seiner abweichenden Entscheidung IV 88/62 vom (HFR 1965, 23) nicht mehr fest.
2. Die Hingabe von Darlehen ist regelmäßig eine dem Anwalt berufsfremde Tätigkeit, wenn nicht ganz besondere Umstände den Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit ergeben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 334 MAAAA-90750