Steueränderungen durch das …
... Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundesrat hat am dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am beschlossen hatte. Über die reine Krisenbewältigung hinaus hat die Regierungskoalition dieses Gesetz mit zwei weitergehenden Maßnahmen angereichert: Dies betrifft zum einen die im Koalitionsvertrag vereinbarte dauerhafte Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume. Zum anderen hat der Gesetzgeber unerwartet auch die seit Jahren andauernde Diskussion um eine angemessene Darstellung der Niedrigzinsphase im Steuerrecht aufgegriffen und den Wegfall der Abzinsung von langfristigen, unverzinslichen Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz beschlossen. Weitere Schwerpunkte des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes sind die Verlängerung der degressiven AfA als bewährte Krisenmaßnahme auch auf im Jahr 2022 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die Verlängerung diverser Fristen im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen. Bolik/Nonnenmacher geben einen Überblick über dieses Gesetz. In der Rubrik „Aktuell beraten“ geht Seifert auch auf weitere Steueränderungen ein, nämlich durch das Steuerentlastungsgesetz 2022.
BMF-Schreiben zur Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token
Mit Veröffentlichung vom hat das BMF mit seinem lang erwarteten Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ Stellung genommen. Das BMF-Schreiben bildet dabei den vorläufigen Abschluss eines nahezu ein Jahr andauernden Abstimmungs-, Überarbeitungs- und Diskussionsprozesses, der weite Teile der Krypto-Branche und der steuerlichen Fachwelt beschäftigt hat, seitdem am ein erster Entwurf des jetzt finalisierten BMF-Schreibens veröffentlich worden ist. Das BMF-Schreiben und seine Inhalte werden zunächst einmal die praktische Steueranwendung in allen offenen Fällen mit Bezug zu virtuellen Währungen und sonstigen Token durch mehr Rechtssicherheit erleichtern. Krüger liefert einen Überblick über Aufbau und Inhalt des BMF-Schreibens.
Latente Steuern und ertragsteuerliche Organschaft
Neben den Änderungen, welche das KöMoG in Bezug auf die Besteuerung der Personenhandelsgesellschaften auf den Weg gebracht hat, wurde auch das System der organschaftlichen Mehr- bzw. Minderabführungen reformiert. Während aus Sicht der Steuerbilanz – trotz noch bestehender Unklarheiten – insofern eine begrüßenswerte Vereinfachung vorgenommen wurde, sorgt die neue Einlagenlösung in Bezug auf die Bilanzierung latenter Steuern insbesondere bei Personenhandelsgesellschaften als Organträger für zusätzliche Komplexität. Scholz geht in seinem ausführlich auf diese Problematik ein.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 13/2022 Seite 1
EAAAJ-16391