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Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren in handelsrechtlichen Abschlüssen
Mit IDW RH HFA 1.014 positioniert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zu Fragen der Zugangsklassifizierung von Wertpapieren zum Anlage- oder Umlaufvermögen sowie zu Fragen, die sich anlässlich einer späteren Umwidmung stellen.
Einordnung
Der Rechnungslegungshinweis wurde ursprünglich unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise 2008 entwickelt und am durch den Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedet. Ein Grund zur Überarbeitung dieses Rechnungslegungshinweises besteht darin, dass folgende Inkonsistenz innerhalb der Verlautbarungen des IDW erkannt wurden:
Nach IDW RH HFA 1.014 bisherige Fassung, Rz. 18 haben „Umwidmungen... grundsätzlich zum Buchwert des letzten Jahresabschlusses (bzw. im Falle von Neuanschaffungen des laufenden Geschäftsjahres zu den Anschaffungskosten) zu erfolgen.“
Dagegen erfolgt eine Umwidmung gem. IDW RS BFA 2, Rz. 26 „... zum beizulegenden Zeitwert im Umwidmungszeitpunkt.“
Am hat das IDW nunmehr eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Diese gilt erstmals für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, bei einem kalenderjahrgleichen...