Online-Nachricht - Mittwoch, 22.06.2022

Gesetzgebung | Anhörung zur Biersteuer und zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie (hib)

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu verschiedenen Aspekten der Besteuerung von Bier und zu Steuern in der Gastronomie beschlossen.

Die Anhörung wird am Montag, dem , stattfinden. Grundlage der Anhörung sind der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drucks. 20/2247), mit dem unter anderem Bierwürze von der Biersteuer befreit werden soll.

Außerdem geht es um einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/1727), die verlangt, den seit dem auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zum Ende des Jahres 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 % unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Diese Steuersenkung ist bis Ende 2022 befristet und muss ebenfalls unbefristet weitergeführt werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 316/2022 (JT)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-16107