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Ausweis nicht beherrschender Anteile bei der Zwischenergebniseliminierung
I. Sachverhalt
Die T-GmbH ist ein 70 %iges Tochterunternehmen der M-GmbH und hat im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 1.000 T€ erwirtschaftet. Darin enthalten sind 1.500 T€ Buchgewinn aus der Veräußerung einer technischen Anlage an die M-GmbH. In dem zur Prüfung vorgelegten Konzernabschluss werden den nicht beherrschenden Anteilen 300 T€ (30 % vom Jahresüberschuss der T-GmbH) des Konzernjahresüberschusses zugewiesen.
II. Fragestellung
Ist der Ausweis der nicht beherrschenden Anteile korrekt oder muss der Abschlussprüfer die gesetzlichen Vertreter der M-GmbH auf einen Fehler aufmerksam machen?