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NWB Nr. 25 vom Seite 1750

Ist die Modernisierung der EU-Mehrwertsteuersätze geeignet, um Klimaschutzziele zu erreichen?

Andreas Masuch

Der Rat der EU hat am eine Änderungsrichtlinie zur Modernisierung der MwStSystRL erlassen, wodurch den Mitgliedstaaten insbesondere mehr Flexibilität bei der Schaffung ermäßigter Steuersätze eingeräumt werden soll. Ein Themenbereich, der im Fokus dieser neugeschaffenen Regelungen steht, ist Energie und Energieversorgung. Eine nachhaltige Energiegewinnung ist ebenso wie die Bekämpfung des Klimawandels von überragender Bedeutung – die Frage sei aber erlaubt, ob das Umsatzsteuerrecht den richtigen Anknüpfungspunkt zur Erreichung dieser Ziele bilden kann.

Inhalte und Zielsetzung der Rechtsänderung

Am hat der Rat der EU eine Änderungsrichtlinie zur Anpassung des Mehrwertsteuerrechts erlassen (Richtlinie (EU) 2022/542, ABl EU 2022 Nr. L 107 S. 1). Das Herzstück bilden die Regelungen zur Modernisierung der Mehrwertsteuersätze.
Kurzgefasst können die Mitgliedstaaten – wie bislang auch – maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betragen müssen. Die ermäßigten Steuersätze dürfen jedoch nur noch begrenzt auf 24 Leistungen, d. h. Lieferungen und Dienstleistungen (ausweislich des ebenfalls modifizierten Anhangs III zur ), angewendet werden. Daneben werden die Mitgliedstaaten dazu berechtigt, einen (weiteren) ermäßigten Steuersatz zu schaffen, welcher unter dem Mindeststeuersatz von

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