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Einkommensteuer | Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Abs. 2a EStG), Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen
Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 17 Abs. 2a EStG neu eingeführt, in dem in den Sätzen 1 bis 4 nunmehr normspezifisch die Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen i. S. von § 17 EStG definiert werden. Das BMF hat sich mit Schreiben v. zur Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG geäußert und geht dabei auf folgende Punkte näher ein: nachträgliche Anschaffungskosten; Bürgschaftsregressforderung und vergleichbare Forderung; Berücksichtigung von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Anwendungsregelungen.