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BFH Urteil v. - III R 86/69 BStBl 1971 II S. 797

Gesetze: BewG 1965 § 76 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1

Leitsatz

1. Die für die Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren erforderliche wesentliche Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern kann sich auch aus dem Zusammenwirken von besonderer Gestaltung und besonderer Ausstattung ergeben.

2. Eine besondere Gestaltung, die zur Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren führt, kann auch in der Größe der Grundstücksfläche liegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 797
LAAAA-90707

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 23.07.1971 - III R 86/69

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