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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 5 vom Seite 8

Meldevorschriften in der Sozialversicherung (Teil 1)

Spezialfälle richtig melden

Gerald Eilts

Die Sozialversicherung in Deutschland ist in weiten Teilen nach dem Prinzip der Versicherungspflicht ausgestaltet. Das bedeutet, dass beim Erfüllen von gesetzlich normierten Voraussetzungen die dazugehörige Rechtsfolge kraft Gesetzes („verpflichtend“) eintritt – unabhängig vom Willen oder von Willenserklärungen der Beteiligten. Auch eine unterlassene Meldung oder die fehlende Zahlung von Beiträgen verhindern das Entstehen dieser Rechtsfolge nicht. Dennoch sind das Einhalten von Meldevorschriften und eine ordnungsgemäße Beitragszahlung natürlich unverzichtbar, daher sind die Meldungen zur Sozialversicherung ein sehr bedeutender Faktor in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Leider wird der Stellenwert oft unterschätzt, da der Fokus eher bei den finanziellen Aspekten (= Erfüllung der Beitragsverpflichtungen) angesiedelt ist. Dabei wird übersehen, dass auch für vorsätzlich oder leichtfertig versäumte Meldepflichten Bußgelder von bis 25.000 € verhängt werden können. Führen Meldungsfehler womöglich dazu, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, steht gar eine Straftat im Raum (vgl. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung). Unterlassen...

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