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Lohnsteuer; | Nachweis für angeschaffte Arbeitsmittel (§ 9 EStG)
Maschinelle Kassenausdrucke ohne Angabe des Kaufgegenstandes sind nicht geeignet, die Anschaffung von Arbeitsmitteln zu belegen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer diese im Einspruchsverfahren ,,sorgfältig nachbessert'', da nicht sichergestellt ist, daß spätere Belegergänzungen die gekauften Artikel zutreffend bezeichnen (FG Saarland, vorl. nrkr. Urt. v. 28.5.1991 - 1 K 281/90).