IWB Nr. 12 vom Seite 1

Drum, o Mensch, sei weise.

Dr. Mathias Hildebrandt, MBL | Mitherausgeber der IWB

Pack die Koffer und verreise.“ Ich sitze im Zug nach Hamburg, die Gedanken schweifen und draußen rauscht die Brandenburger Landschaft vorbei. Es geht ins Büro und auch endlich mal wieder zu einer physischen Steuertagung. „Endlich mal wieder ...“, den Gedanken haben sicherlich gerade viele von uns.

[i]Parallelimporte und Marketingleistungen einer KonzernvertriebsgesellschaftDoch noch sitze ich im Transportmittel meiner Wahl. Zugfahren bietet so viele Möglichkeiten: IWB lesen, etwa. Zum Beispiel die Besprechung des zu Verrechnungspreisen bei Parallelimporten von Heidecke/Sauer/Naumann ab S. 481. Solche Parallelimporte sind insbesondere bei Pharmazeutika üblich und hier stellen sich Fragen, ob Marketingleistungen einer Konzernvertriebsgesellschaft, die indirekt auch Parallelimporteuren nutzen können, von der Konzernobergesellschaft separat zu vergüten sind und ob eine Nichtvergütung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob also eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann.

[i]Employer of Record als BetriebsstättenfalleMan kann in der Bahn mobil arbeiten. Da ist der Begriff auch sehr passend. Konzepte wie „mobile work“, „remote work“, „hybride Arbeitswelt“, „hire anyone and anywhere“ sind insbesondere mit Auslandsbezug sehr gefragt. Clements/Schnell/Stengel untersuchen ab S. 451, ob das Konzept des Employer of Record, dem formalen globalen Arbeitgeber, eine Betriebsstättenfalle darstellen könnte.

[i]Ort der Leistung bei Kursen mit beschränktem Teilnehmerkreis auf dem Gebiet der Wissenschaft und des UnterrichtsDie Eintrittskarte zur Veranstaltung in der Tasche oder auf dem Handy kann den geneigten Experten auf die Frage bringen, wie diese eigentlich umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Koterzyna erläutert ab S. 467 die Ortsbestimmung für Eintrittsberechtigungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Unterrichts in einzelnen Mitgliedstaaten basierend auf der Rechtsprechung des EuGH.

[i]Anzeigepflichten und neue Hinweise des BMF dazuDieser Zug fährt nicht bis Panama. Dort gibt es eine tolle Bahnstrecke von 47 Meilen vom Atlantik zum Pazifik entlang des Kanals. Das bringt dem Eisenbahnnostalgiker Freude. Die Panama Papers haben 2017 eine Verschärfung der Meldepflichten für Auslandsbeziehungen gebracht. Gehm nimmt sich ab S. 461 der seitdem punktuell und im Ganzen ergangenen Hinweise des BMF an.

Auch ein kleines Spiel soll bei einer Zugfahrt nicht fehlen. Nein, Sie müssen nicht schätzen, ob ich Verspätung habe. Schicken Sie mir doch stattdessen den Autor des Zitats am Anfang dieses Editorials. Dem Gewinner sende ich den Link zur aktuellen Folge 5/2022 des Tax Quartetts mit Strotkemper über internationale Streitbeilegungsverfahren. Ein frankierter Rückumschlag ist nicht notwendig. Wer aber einfach nur mal dasitzen und rausgucken will, dem sei auch das gegönnt. In Brandenburg soll es nicht nur Wölfe geben, sondern auch Steueroasen ...

Ich wünsche allen eine schöne Lektüre der IWB.

Mathias Hildebrandt

Fundstelle(n):
IWB 12 / 2022 Seite 1
HAAAJ-15875