Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Identität von
leistendem Unternehmer und Rechnungsaussteller: Abgrenzung zwischen
Festsetzungs- und Billigkeitsverfahren – Vertrauensschutz in Bezug auf
Vertretungsmacht
Leitsatz
1. Ist der Vorsteuerabzug wegen der fehlenden Identität von leistendem Unternehmer und Rechnungsaussteller zu versagen, kann
dieser im Festsetzungsverfahren auch dann nicht gewährt werden, wenn der Leistungsempfänger hinsichtlich des Vorliegens dieser
Merkmale gutgläubig war (vgl. -, BFHE 250, 559, BStBl II 2015, 914).
2. Über die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter Vertrauensschutzgesichtspunkten aufgrund der behaupteten Annahme des Leistungsempfängers,
dass die die Warenverkäufe abwickelnde Person berechtigterweise im Namen der in den Rechnungen angegebenen Unternehmer gehandelt
habe, kann nur im Verfahren der abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen entschieden werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAJ-15857
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 18.01.2019 - 5 K 328/18 U
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