Abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus
Billigkeitsgründen
Leitsatz
Die auf den Nachlassanteil eines Miterben bei strikter Anwendung des Stichtagsprinzips entfallende Erbschaftsteuer kann aufgrund
dessen tatsächlich fehlender Bereicherung durch den Erwerb von Todes wegen unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie
(unzulässiger Steuerzugriff bei übermäßiger Belastung) im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen auf 0 €
herabzusetzen sein, wenn dieser erst nach langjährigem Streit zwischen anderen Erbprätendenten, die sich zwischenzeitlich
Zugriff auf den Nachlass verschaffen konnten, mit hinreichender Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen
Erbschaftserwerb erlangt, aber infolge der Mittellosigkeit dieser Erbprätendenten keine Vermögenswerte aus dem Nachlass mehr
erlangen kann.
Das Unterlassen des Hinwirkens auf Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses durch das ggf. insoweit zu einem Tätigwerden von
Amts wegen verpflichteten Nachlassgericht schließt eine solche abweichende Festsetzung nicht aus.
Fundstelle(n): UAAAJ-15849
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 30.06.2021 - 4 K 3151/19 Erb
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