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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung in Fällen des § 13b UStG
Eine Vorsteuerberichtigung aufgrund einer Änderung der Nutzungsverhältnisse ist auch dann möglich, wenn die Vorsteuer beim Erwerb des Wirtschaftsguts mit der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG saldiert worden ist, so dass in der Umsatzsteuererklärung für das Erwerbsjahr weder die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG noch die Vorsteuer aus dem Erwerb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG erklärt worden ist.
Saldiert der Unternehmer im Jahr des Erwerbs die ihn nach § 13b Abs. 5 UStG treffende Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG, hat er die Vorsteuer im Ergebnis abgezogen i. S. von § 15a UStG. Daher kann die Vorsteuer bei einer Änderung der Nutzungsverhältnisse berichtigt werden.
Eine KG [i]KG füllte Zeilen zum Vorsteuerabzug und zur Umsatzsteuer nach § 13b UStG nicht aushatte im Jahr 2007 ein Grundstück gekauft und schuldete für diesen Erwerb die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 und Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG a. F. . In ihrer Umsatzsteuererklärung für 2007 füllte sie weder die Zeile „Vorsteuerbetr...