Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2021
1. Aufl. 2022
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Teil N: Steueränderungen 2022
Vorbemerkung: In Teil N wird nur auf die im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bereits „gesicherten“, für die tägliche Arbeit wichtigen Änderungen des Einkommensteuergesetzes, der Abgabenordnung sowie des Umsatzsteuergesetzes 2022 hingewiesen.
Anwendungsregelungen: Die folgenden Gesetzesänderungen sind grundsätzlich seit dem anzuwenden. Bei davon abweichenden Anwendungsregelungen werden diese aufgeführt.
I. Einkommensteuergesetz
Steuerfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (§ 3 Nr. 56 und 63 EStG)
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in Form eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder Direktversicherung sind gem. § 3 Nr. 63 Satz 1 bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung – West (2022 = 8 % von 84.600 € = 6.768 €) steuerfrei. Laufende Beiträge des Arbeitgebers aus einem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung im Umlageverfahren sind 2022 gem. § 3 Nr. 56 EStG bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerbefreit. Der steuerfreie Höchstbetrag für 2022 beträgt danach 2.538 €.
Sachbezugswerte 2022 (§§ 8, 19 EStG)
Über die Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wur...