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Pfändungsschutz | Ab dem 1.7.2022 geltende Pfändungsfreigrenzen
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht. Ab dem beträgt der unpfändbare Grundbetrag nunmehr 1.330,16 €/mtl. (bis zum : 1.252,64 €). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um 500,62 €/mtl. (bis zum : 471,44 €) für die erste und um jeweils weitere 278,90 €/mtl. (bis zum : 262,65 €) für die zweite bis fünfte Person. Die genauen Beträge im Einzelfall – auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise – ergeben sich aus einem tabellarischen Anhang zur Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022. Die Tabelle endet für Monatsbezüge künftig bei 4.077,72 €; alle Beträge darüber sind voll pfändbar.