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Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG – Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften
Mit der Reform des Grunderwerbsteuergesetzes v. (BGBl 2021 I S. 986) wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften in das Grunderwerbsteuergesetz eingeführt (§ 1 Abs. 2b GrEStG). Die Vorschrift fingiert die Übereignung eines zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehörenden Grundstücks auf eine fiktiv „neue“ Kapitalgesellschaft. Zivilrechtlich liegt kein Rechtsträgerwechsel vor. Mit gleich lautenden Erlassen v. haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG Stellung genommen.