NWB Nr. 24 vom Seite 1665

Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Entspannung sieht anders aus

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz, das wir in den nächsten NWB-Ausgaben ausführlich vorstellen werden, sieht u. a. erweiterte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und zur Verlustverrechnung über einen Zeitraum von zwei Jahren vor. Zudem wurden – zur Entspannung des coronabedingten Zeitdrucks in den kleinen und mittleren Kanzleien – die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen erneut verlängert. Für beratene Steuerpflichtige gelten jetzt die folgenden Termine: VZ 2020: , VZ 2021: , VZ 2022: , VZ 2023: (der 31.5. ist ein Samstag) und VZ 2024: . Mit dieser schrittweisen Rückführung der Verlängerungen wird für den VZ 2025 dann wieder zur Fristabgabe Ende Februar zurückgekehrt.

Wirkliche Entspannung tritt mit diesen Fristverlängerungen in den Steuerkanzleien aber wohl nicht ein. Zwar sind die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfen I-III sowie die November- und Dezemberhilfen (sog. Paket I) inzwischen abgeschlossen. Nun aber steht deren Schlussabrechnung an. Mussten doch die von den Steuerberatern eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten gestellt und von den Behörden bewilligt werden. Mit der jetzt angelaufenen Schlussabrechnung wird die Antragsberechtigung erneut geprüft und anhand der tatsächlich realisierten Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten im jeweiligen Förderzeitraum die endgültige Höhe der Leistung berechnet. Auch können unbeabsichtigte Fehleingaben in den eingereichten Erst- bzw. Änderungsanträgen korrigiert werden. Was es sonst noch alles bei der Schlussabrechnung zu beachten gilt, erläutert Jahn auf . Fristende für die Einreichung der Abrechnung ist der . Bis dahin müssen dann auch die in Kürze anstehenden Schlussabrechnungen für das sog. Paket II, also für die Überbrückungshilfen III Plus und IV abgegeben sein – Entspannung sieht anders aus.

Übrigens: Excel-Tools, mit denen Sie die Schlussabrechnungen vorbereiten können, finden Sie unter NWB HAAAI-62722 in der NWB Datenbank. Die sich auf Basis der Fixkosten und des maßgeblichen Erstattungssatzes ergebende Förderung wird in den Tools Schritt für Schritt hergeleitet. Insbesondere ist ausgewiesen, welche Abzugsbeträge zu berücksichtigen sind. In den einzelnen Arbeitsblättern werden die Mandantendaten erfasst und die Antragsvoraussetzungen insbesondere im Hinblick auf die Umsatzrückgänge geprüft. Dabei bauen die Excel-Tools für die Schlussabrechnung auf den unter NWB JAAAH-45334 verfügbaren Antrags-Checklisten auf.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 1665
NWB PAAAJ-15573