Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Portokosten als durchlaufende Posten? (§ 10 UStG)
Zur Frage, ob bei Werbeagenturen, Lettershops usw., die die Versendung von Prospekten u. ä. für ihre Kunden übernehmen, die angefallenen Portokosten bei der Weiterberechnung an den Kunden ggf. als durchlaufende Posten behandelt werden können oder ob sie als Teil des Entgelts für die Leistung der Agentur usw. anzusehen sind, hat die IV 21 Stellung genommen. Danach gilt, dass nur, wenn der Kunde mit der Deutschen Post AG in Rechtsbeziehungen tritt, die Agentur usw. den verauslagten Portobetrag als durchlaufenden Posten behandeln kann. Entgegen der bisher von der OFD Frankfurt a. M. vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Vfg. v. , NWB EN-Nr. 1768/96) ist von einem durchlaufenden Posten auch auszugehen, wenn die Werbeagentur, der Le...