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Online-Nachricht - Mittwoch, 06.07.2022

Kein Vorsteuerabzug für repräsentativen Pferderennstall eines Managers – Umsatzsteuerschuld eines Gutschriftempfängers für zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer

Für einen Pferderennstall, den ein Manager zwecks Repräsentation unterhält, kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Denn für Repräsentationsaufwendungen ist sowohl der einkommensteuerliche Betriebsausgabenabzug als auch der umsatzsteuerliche Vorsteuerabzug gesetzlich ausgeschlossen.

Außerdem hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Umsatzsteuerschuld eines Gutschriftempfängers bejaht, der einem Abrechnungsmodus durch Gutschrift zugestimmt hat, eine Gutschrift für eine nicht umsatzsteuerbare Leistung erhält und der Gutschrift nicht widerspricht.

Hintergrund: Aufwendungen für die Jagd, Fischerei oder Yachten sowie für ähnliche Zwecke sind nach dem Gesetz einkommensteuerlich nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Umsatzsteuerlich ist für derartige Aufwendungen der Vorsteuerabz...