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Anwendung der Mitteilungsverordnung
Das BMF hat das Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) neu gefasst ( :009, NWB JAAAI-62769).
Hintergrund: Aufgrund der Ermächtigung in § 93a Abs. 1 AO hat die Bundesregierung am die Mitteilungsverordnung erlassen (BGBl 1993 I S. 1554). Diese Verordnung wurde zuletzt durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom (BGBl 2022 I S. 816) geändert.
Aufgrund der letzten Änderungen sowie der kürzlich erfolgten Sechsten Änderungsverordnung ist eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich.