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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde
Das BMF hat zum Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen Stellung genommen und die Anwendungsregelungen zum , NWB RAAAG-64229 (BStBl 2021 II S. 109), geändert (, NWB HAAAI-62547).
Hintergrund: Mit , NWB AAAAH-69064 (BStBl 2021 I S. 121), sind die Anpassungen der Verwaltungsauffassung aufgrund des , NWB RAAAG-64229 (BStBl 2021 II S. 109), in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen. Die dargestellten Regelungen sollten danach in allen offenen Fällen angewandt werden.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Das o. g. BMF-Schreiben wird dahingehend geändert, dass die Regelungen erst für Leistungen anzuwenden sind,...