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StuB Nr. 12 vom Seite 470

Sammelauskunftsersuchen: erfolgreiche Maßnahme gegen steuerliche Vollzugsdefizite?

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann

I. Einführung

In der Regel ist zunächst der Stpfl. auf Auskunft und Mitwirkung in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 93 Abs. 1a Satz 1 AO darf die Finanzbehörde an andere Personen als die Beteiligten Auskunftsersuchen über eine ihr noch unbekannte Anzahl von Sachverhalten mit dem Grunde nach bestimmbaren, ihr noch nicht bekannten Personen stellen. In der Vergangenheit hat der BFH die Grundsätze für die Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen weitgehend geklärt. Voraussetzung eines Sammelauskunftsersuchens ist eine, über die bloße allgemeine Lebenserfahrung hinausgehende, erhöhte Entdeckungswahrscheinlichkeit eines der Finanzverwaltung bislang unbekannten Sachverhalts, z. B. Einkünfte aus einem Depot mit Bonusaktien der Deutschen Telekom AG (so , NWB SAAAD-20495, BStBl 2009 II S. 582 ff.).

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