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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 29 | Betriebsveranstaltungen: Pauschalierung der Lohnsteuer nur bei Feier für alle Arbeitnehmer?

Der Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen kommt nach einem aktuellen Urteil des FG Köln nur in Betracht, wenn alle Betriebsangehörigen teilnehmen können. Für eine Feier des Vorstands oder der Führungskräfte sei der pauschale Steuersatz des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht zu gewähren. Der Bundesfinanzhof muss im Revisionsverfahren die umstrittene Frage klären, ob auch bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer die Anforderungen des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gelten.

Spannend ist auch der Ausgang des nächsten Verfahrens, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Es geht um Betriebsveranstaltungen. Der VI. Senat des BFH muss klären: Ist bei einer Betriebsveranstaltung eine Pauschalierung der Lohnsteuer auch dann möglich, wenn diese nicht allen Betriebsangehörigen offensteht?

Im Streitfall nahmen an einer Weihnachtsfeier nur Vorstandsmitglieder und Führungskräfte teil. Damit war klar: Die Vergünstigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG kann nicht beansprucht werden. Im EStG ist nämlich klar geregelt: Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf der betrieblichen Ebene mit gesellschaftlichem Charakter gehören nicht zu den Einkünften aus nichtselbstän...

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