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Track 18-19 | Überlange Verfahrensdauer: Kein Entschädigungsanspruch für eine coronabedingte Verlängerung
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt. Es liege ein nicht spezifisch die Justiz betreffendes Problem zugrunde. Die Justiz sei von der Corona-Pandemie genauso betroffen wie andere öffentliche sowie private Einrichtungen und Betriebe. Es sei auch kein Organisationsverschulden der Justizbehörden anzunehmen.
Bei dem nächsten Urteil geht es um eine Sondersituation während der Corona-Pandemie. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Pandemie verursacht wurde, führt nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer.
Ein Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren hat nach dem Gerichtsverfassungsgesetz einen eigenständig einklagbaren Entschädigungsanspruch für immaterielle Nachteile, die ihm dadurch entstehen, dass sein Gerichtsverfahren nicht in angemessener Zeit beendet wird.
Bei der Frage der Angemessenheit der Dauer finanzgerichtlicher Verfahren geht der Bundesfinanzhof...