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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer auf Pfand für elektronische Zahlungskarte
Ein Pfand für die Überlassung einer elektronischen Zahlungskarte, mit der im Stadion Getränke und Imbiss bezahlt werden können, ist zwar umsatzsteuerbar, aber nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG umsatzsteuerfrei.
Es handelt sich nicht um echten Schadensersatz, da das Pfand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einräumung der Zahlungsfunktion steht und weil der Stadionbesucher keine Vertragsverletzung begangen hat.
Das Pfand ist Teil der einheitlichen Leistung „Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr im Stadion“ und damit steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG, weil es sich um Umsätze im Zahlungsverkehr handelt.
Es [i]Pfand von 2 € pro Zahlungskarteging um eine elektronische Geldkarte, die Stadionbesucher nutzen mussten, wenn sie im Stadion Essen oder Getränke erwerben wollten. Für die Geldkarte mussten sie ein Pfand von 2 € zahlen, der vom Ausgab...