Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte - Lösungsheft
19. Aufl. 2022
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B. Arbeitsrecht und soziale Sicherung
1. Berufsbildung
1.1 Inhalt des Berufsbildungsvertrages
Lehrbuch Seite 152
Lösung zu Aufgabe 105:
Es kann unterstellt werden, dass Jan noch schulpflichtig ist (seit seiner Einschulung sind noch keine 12 Schuljahre abgelaufen). Somit ist er noch schulpflichtig und muss die Berufsschule besuchen (= Pflicht). Ergänzend sind § 13 Satz 2 Nr. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG zu beachten (= Verpflichtung des Auszubildenden, die Berufsschule zu besuchen).
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG haben Ausbildende ihre Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Hieraus ergibt sich auch, dass Jan von seinem Ausbilder zur Berufsschule angemeldet werden muss.
Ja, nach § 15 Abs. 1 BBiG muss Jan für den Berufsschulunterricht von der betrieblichen Arbeitszeit freigestellt werden.
Nach § 15 Abs. 2 BBiG wird bei Jan der Berufsschulbesuch wie folgt auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet:
wöchentlich stattfindender Berufsschulunterricht („erster“ Berufsschultag): mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG),
zweiwöchentlich stattfindender Berufsschulunterricht („zweiter“ Berufsschultag): mit der Berufsschulunterrichtszeit einschließlich Pausen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
Lösung zu Aufgabe 106:
Ausbildender ist, wer einen Auszubildenden...