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BFH Urteil v. - III R 61/68 BStBl 1970 II S. 636

Gesetze: BewG i. d. F. vor BewG 1965 § 10

Leitsatz

Ist ein Patent am maßgebenden Bewertungsstichtag durch Nichtigkeitsklage angefochten, so muß dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts berücksichtigt werden. Wenn die Bewertung auf der Grundlage von Ertragswertüberlegungen erfolgt, muß die Wertminderung durch das Prozeßrisiko auf Grund dieser Nichtigkeitsklage durch einen Abschlag ausgedrückt werden, soweit die Anfechtung nicht bereits zu einem Rückgang der Lizenzeinnahmen geführt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 636
FAAAA-90586

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.03.1970 - III R 61/68

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