Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerberecht; | Gewerbeuntersagung gegenüber einer Kommanditgesellschaft (§ 35 GewO)
Anders als die juristischen Personen sind die Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht Gewerbetreibende. Gewerbetreibende in diesem Fall sind die geschäftsführenden Gesellschafter. Im Falle gewerberechtlicher Unzulässigkeit hat sich daher ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen den Komplementär einer Kommanditgesellschaft zu richten ().